Kuriger Treuhand - Aktuelles
3. Säule Maximalbetrag 2023
Für das Jahr 2023 betragen die Höchstabzüge im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
wie folgt:
- CHF 7'056.00 für Erwerbstätige mit Pensionskasse
und
- CHF 35'280.00 (max. 20% des Reingewinnes) für Selbstständige
01.01.2023
Höhere AHV-Beiträge ab. 1. Januar 2021
Aufgrund der Volksabstimmung vom September 2020 über den Vaterschaftsurlaub steigt der EO-Beitragssatz von 0.45% auf 0.5%. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,55 % auf 10,60 %. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der AHV-Abzug in der Lohnabrechnung der Mitarbeitenden beträgt damit ab dem neuen Jahr 5.30% anstatt wie bisher 5.275%. Der Abzug für die ALV bleibt bei 2.2% (1.1% für Arbeitnehmende).
01.01.2021
Flexible Pensionierung
Das Pensionierungsalter 64 / 65 ist kein starres Limit. Je nach persönlichen Situation ist der effektive Pensionierungszeitpunkt früher oder später. Damit der Übergang vom Arbeitsleben in den wohlverdienten Ruhestand optimal gelingt, ist eine frühzeitige Planung notwendig.
01.12.2020